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Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreie Dienstleistungen
Hier: Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet,
für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise
der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese
Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen
an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen
Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen
Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf
fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr
Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das
bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch
von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden
werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
2.1 Allgemeine Beschreibung
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung?
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
3.3 Barrierefreiheit in der Vermögensverwaltung
4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten folgende Wertpapierdienstleistungen an:
Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Anlageberatung
Anlagevermittlung
Abschlussvermittlung
2. Zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen
Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung
erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch
den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und
ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu
welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind
nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist
ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind.
Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem
Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge
verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungs-
konto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben.
Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung
gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in
Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben.
Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von
einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“.
2.2 Was ist „unabhängige“ Vermögensverwaltung ?
Von „unabhängiger“ Vermögensverwaltung spricht man, wenn der Vermögens-
verwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Produkten und
Dienstleistungen einer Bank oder einer Versicherung steht. Die Auswahl der
Anlagen soll hier möglichst frei von Verkaufsinteressen von Banken oder
Versicherungen erfolgen.
2.3 Was sind Finanzinstrumente?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von
„Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Options-
scheine.
Anteile an Investmentfonds und
Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und
Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher
nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
2.4 Weitere Erläuterungen zum Verständnis einer Vermögensverwaltung
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach
Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen
am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das
Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes
Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen
und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens
erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab-
sicherung)
Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld
anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige
Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in
dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale
Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen
Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden
oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen
Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken
haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete
Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass
Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil
des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der
laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir
von Ihnen eine Bankvollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von
Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In
der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser
Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen,
informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzel-
heiten geregelt.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung
des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach
Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem
Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie
Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die
mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen
über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich
die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der
Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige
Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag
ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche
Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie
viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?
Wertentwicklung Ihres Portfolios und der Vergleichsgröße (z.B. ein
Index), sofern mit Ihnen vereinbart, während des Berichtszeitraums (=
Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente sowie die Vergleichsgröße
im Berichtszeitraum entwickelt?)
Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die
Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des
Berichtszeitraums
Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von
Finanzinstrumenten, sofern Sie hierüber keine regelmäßigen
Informationen der Depotbank erhalten.
Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten
Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen
haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios
informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte
Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im
Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten
Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent
vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine
Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres
Portfolios um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag
können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
2.6 Zur Laufzeit der Vermögensverwaltung
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können
den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung
kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per
E-Mail) erfolgen.
Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist
kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
2.7 Zu den Kosten der Vermögensverwaltung
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine
gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung
erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten
Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung).
Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Seite 6 von 9
Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertent-
wicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die
vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über
dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die
variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus
vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere
Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten
durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch
für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt
die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die
Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-
Fee)“.
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht
in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise
über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwal-
tungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle
erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der
Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des
Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann,
wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung
korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen,
bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt.
Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe
trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der
Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Dies gewährleisten wir wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch
wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäfts-
räumen.
Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert.
Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen wird nicht überschritten.
Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörenden
vorvertraglichen Informationen.
Das Layout dieser Informationen ist besonders gestaltet. (nachfolgend
Beschreibung der Benutzerfreundlichkeit, z.B. der Typographie, der Schriftart,
der Zeilenlängen, Zeilenabstand)
3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite
Über unser Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen können Sie
sich auf unserer Webseite informieren. Die Inhalte unserer Webseite
entsprechen den allgemeinen Grundsätzen an barrierefreie Webinhalte. Diese
sind:
Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Informationen sowie
die weiteren Funktionen wahrnehmen können. Hierzu stellen wir sicher,
dass zu Bildern, Grafiken und Videos erklärende Alternativtexte abrufbar
sind.
Bedienbarkeit: Möglichst alle Nutzer sollen die Funktionen bedienen
können. Dazu stellen wir sicher, dass die Webinhalte mit einer Tastatur
bedienbar sind.
Verständlichkeit: Für möglichst alle Nutzer gestalten wir die Webinhalte
lesbar und möglichst in einer einfachen Sprache.
Robustheit: Die Webinhalte sind mit assistiven Technologien kompatibel.
Das heißt sie sind für Programme zum Vorlesen, zum Vergrößern der
Texte oder zur Umwandlung von Sprache in Text geeignet.
3.3 Barrierefreiheit der Vermögensverwaltung
3.3.1 Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages in Textform
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs vertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
3.3.2 Digitaler Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein
spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer,
Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“
ermöglicht es, den Vermögensverwaltungsvertrag online und papierlos
abzuschließen. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet. Er erfüllt alle
Sicherheits- und Datenschutzstandards und gestaltet sich wie oben unter Ziffer
3.2 erläutert. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum
Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen
werden:
Registrierung: Zu Beginn registrieren Sie sich auf der Online-Plattform.
Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie
beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen,
Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und
Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um
Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
Vorschlag geeigneter Anlagerichtlinien: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten
Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten
Anlagerichtlinien.
Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den
Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten
Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur
erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach
eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich
vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-
Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den
Berater direkt.
Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Abschließend
wird für Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot eröffnet, sofern
dieses nicht bereits vorhanden ist.
Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagerichtlinien durch uns.
Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation.
Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit
Ihnen.
Der digitale Onboarding-Prozess kann zu jeder Zeit unterbrochen und beliebig
auf unterschiedlichen Endgeräten weiter fortgesetzt werden, ohne dabei einen
Datenverlust zu erleiden.
Der digitalen Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter
begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten
nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den
Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und
verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt
werden.
4. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits-
anforderungen ist:
Überwachungsstelle für Barrierefreiheit NRW
https://www.it.nrw/landesbetrieb-information-und-technik-nordrhein-westfalen