Rechtliche Hinweise

Mitwirkungspolitik

Die BAUER Vermögensverwaltung – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

  • Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
  • Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
  • Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

 

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater i.S. von Art. 2 Ziff. 1 u. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

I. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourcen-effizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens ‑, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Auch wenn sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, bemühen wir uns, im Rahmen unseres Investmentprozesses Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu begrenzen.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Durch den Rückgriff auf Ausschlusskriterien streben wir an, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

II. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein, etwa wenn Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzen.

Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Empfehlungen oder Investitionsentscheidungen zu vermeiden. Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns allerdings derzeit eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in unserem Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über die Umsetzung eines tragfähigen Nachhaltigkeitskonzepts, das eine systematische Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfasst, entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dies zulässt.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir nach Art. 7 Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) zu folgendem Hinweis verpflichtet, der sich sowohl auf von uns im Rahmen der Anlageberatung erteilte Anlageempfehlungen als auch auf Investitionen innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung vorgenommen werden, bezieht:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze / Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität

Die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG ist gem. § 82 Abs. 9, Abs. 13 Nr. 4 WpHG i.V. mit Art. 65 Abs. 6 S. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind. Da die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG andere Wertpapierfirmen auswählt, um Kundengeschäfte abzuwickeln, hat sie insoweit die wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Depotbanken) anzugeben. Daneben muss nach Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 über die erreichte Ausführungsqualität bei den ausgewählten Ausführungsplätzen berichtet werden.

Diesen Vorgaben kommen wir wie folgt nach, wobei sich die Veröffentlichungspflicht auf die Nennung von vier Ausführungsplätzen beschränkt, da die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG keine weiteren Depotbanken mit der Ausführung von Aufträgen betraut hat:

I. Informationen über die wichtigsten Ausführungsplätze im Jahr 2021
Kategorie des FinanzinstrumentsEigenkapitalinstrumente, Schuldtitel, strukturierte Finanzprodukte, Investmentfonds, börsengehandelte Produkte
Angabe, ob im Vorjahr
im Durchschnitt < 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde
Nein
Angabe der depotführenden Lagerstellen (Depotbanken), die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind (in absteigender Reihenfolge nach Handelsvolumen)Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser KategorieAnteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser KategorieProzentsatz passiver AufträgeProzentsatz aggressiver AufträgeProzentsatz gelenkter Aufträge
V-Bank AG
(LEI: 529900FB29C36LKTAW50)
43%68%n/an/an/a
UBS Europe SE
(LEI: 5299007QVIQ7IO64NX37)
52%29%n/an/an/a
St. Galler Kantonalbank AG
(LEI: 549300GFRG6OK00RG957)
3%2%n/an/an/a
Fondsdepot Bank GmbH
(LEI: 391200Y1C3ZJT2NUUD34)
2%1%n/an/an/a
 
II. Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2021 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)
A. Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern an die jeweilige (Depot-)Bank des Kunden, die die Aufträge ausführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Art. 65 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.

Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen
  • Qualität des elektronischen Datenaustauschs im Rahmen einer Schnittstelle sowie der sonstigen Serviceleistungen, die eine effiziente und optimale Zusammenarbeit zwischen uns und der ausführenden Einrichtung im Interesse des Kunden gewährleisten

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

Sofern wir Geschäftsbeziehungen zu Depotbanken im Ausland unterhalten, für die keine Verpflichtung besteht, eigene Ausführungsgrundsätze aufzustellen oder vorzuhalten, werden wir uns jährlich durch die Einholung von Konformitätserklärungen vergewissern, dass erteilte Aufträge in Übereinstimmung mit den maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter umfassender Wahrung der Kundeninteressen ausgeführt werden.

B. Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C. Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D. Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung gab es im Geschäftsjahr 2020 nur eine Änderung bei den ausgewählten Banken: Die St. Galler Kantonalbank AG wurde als schweizer Verwahrstelle mit aufgenommen. Erste Transaktionen wurden erst im GJ 2021 vorgenommen.

E. Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG macht keine Unterschiede bei der Ausführung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden.

F. Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden anderen Kriterien als dem Kurs und den Kosten Vorrang gewährt wurde

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich bei Privatkunden am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

G. Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die BAUER Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Kontrolle einer repräsentativen Auswahl von Weisungen je Depotbank hinsichtlich Ausführungskurs und Schnelligkeit
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Depotbank
  • Jährliche Prüfung der Kosten der Depotbanken auf Marktkonformität
H. Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

Stand: 02.08.2022